Der Vorsteuerabzug beim Elektroauto folgt in Österreich einer klaren Staffel, die sich an zwei Preisgrenzen festmacht: 40.000 und 80.000 Euro brutto. Wo dein E-Dienstwagen in dieser Staffel liegt, entscheidet, ob du die volle Vorsteuer, nur einen Teil oder gar nichts mehr ziehen kannst. Wichtig vorweg: Das gilt nur für reine E-Autos.
Wie der Vorsteuerabzug beim Elektroauto gestaffelt ist
Anders als beim normalen Pkw oder Kombi, bei dem Anschaffung und Treibstoff gar nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, lässt das Umsatzsteuerrecht beim reinen E-Auto einen Vorsteuerabzug zu. Aber eben nicht unbegrenzt. Maßgeblich sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer, also der Bruttopreis des Fahrzeugs.
| Anschaffungskosten | Vorsteuerabzug |
|---|---|
| bis 40.000 € | voll abzugsfähig |
| 40.000 – 80.000 € | voll, aber Anteil über 40.000 € neutralisiert |
| über 80.000 € | kein Abzug |
Vorsteuerabzug E-Auto nach Anschaffungskosten (brutto)
bis 40.000 €: voller Vorsteuerabzug
Volle in den Anschaffungskosten enthaltene Umsatzsteuer abzugsfähig.
40.000 – 80.000 €: Luxustangente
Abzug zunächst voll, Anteil über 40.000 € per Eigenverbrauch neutralisiert – effektiv max. ~6.667 €.
über 80.000 €: kein Abzug
Vorsteuerabzug entfällt vollständig.
Die Luxustangente: Was bei 40.000 Euro passiert
Die erste Grenze ist die sogenannte Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro, im Sprachgebrauch oft Luxustangente genannt. Bis zu diesem Bruttobetrag bekommst du beim reinen E-Auto den vollen Vorsteuerabzug, ohne Wenn und Aber. Ein E-Firmenwagen für 38.000 Euro brutto bringt dir also die komplette darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer.
Die Luxustangente beim Elektroauto ist nichts E-Auto-Spezifisches, sondern eine allgemeine steuerliche Angemessenheitsgrenze für Pkw. Beim E-Auto bekommt sie nur deshalb Bedeutung, weil hier überhaupt erst ein Vorsteuerabzug möglich ist.
Bis 40.000 Euro brutto ziehst du die volle Vorsteuer. Erst darüber beginnt das Finanzamt, den Abzug wieder einzufangen.
Zwischen 40.000 und 80.000 Euro: Abzug und Eigenverbrauch
Im Bereich zwischen 40.000 und 80.000 Euro wird es feiner. Hier steht dir der Vorsteuerabzug zunächst voll zu. Den Teil der Anschaffungskosten, der über den 40.000 Euro liegt, holt sich das Finanzamt allerdings über die Eigenverbrauchsbesteuerung wieder zurück. Unterm Strich bleibt dadurch nur die Vorsteuer erhalten, die auf die ersten 40.000 Euro entfällt.
Praktisch heißt das: Egal ob dein E-Auto 50.000 oder 79.000 Euro brutto kostet, die effektiv verbleibende Vorsteuer ist nach oben gedeckelt auf rund 6.667 Euro. Das ist genau die Umsatzsteuer, die in 40.000 Euro brutto steckt.
40.000 €
voller Abzug bis zu diesem Bruttopreis
~6.667 €
effektive Vorsteuer-Obergrenze
80.000 €
darüber kein Abzug mehr
Wie hoch dein Sachbezug und deine laufenden Vorteile im Dienstverhältnis dabei ausfallen, hängt am Gesamtbild aus Anschaffung, Privatnutzung und Laden. Wenn du die Zahlen für deinen Fall durchrechnen willst, hilft dir der E-Auto-Firmenwagen-Rechner beim Einordnen.
Voraussetzung: Das E-Auto muss dem Unternehmen dienen
Bevor die Staffel überhaupt greift, muss das reine E-Auto dem Unternehmen zugeordnet sein und betrieblich genutzt werden. Reine Privatfahrzeuge fallen nicht darunter. Wird der E-Dienstwagen auch privat genutzt, ist diese Privatnutzung getrennt zu erfassen, denn sie ist umsatzsteuerlich relevant. Hier schließt sich der Kreis zum Fahrtenbuch: Ohne saubere Trennung von betrieblichen und privaten Fahrten lässt sich der betriebliche Anteil im Streitfall kaum belegen.
Anders als beim Sachbezug, der die Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage nimmt, geht es beim Vorsteuerabzug allein um die in den Anschaffungskosten enthaltene Umsatzsteuer und um die beiden Preisgrenzen. Beide Themen treffen sich aber beim selben Fahrzeug, weshalb du sie zusammen betrachten solltest, wenn du einen E-Firmenwagen anschaffst.
Nur reine E-Autos: Hybride bleiben außen vor
Ein häufiges Missverständnis: Die Staffel gilt ausschließlich für reine Elektroautos mit null Gramm CO₂, also batterieelektrische oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind ausdrücklich nicht erfasst. Für sie gilt wie für jeden anderen Pkw oder Kombi, dass weder die Anschaffung noch der Treibstoff zum Vorsteuerabzug berechtigen.
- Reines E-Auto (0 g CO₂): Vorsteuerabzug nach der Staffel möglich
- Plug-in-Hybrid: kein Vorsteuerabzug
- Verbrenner-Pkw oder -Kombi: kein Vorsteuerabzug
Eine Ausnahme bleibt der Fiskal-LKW, also Kleinlast-, Kasten- oder Pritschenwagen laut BMF-Liste. Bei diesen Fahrzeugen ist der Vorsteuerabzug unabhängig vom Antrieb möglich. Für die Frage, ob dein konkretes Modell wirklich als reines E-Auto unter die Staffel fällt oder ob im Grenzbereich die Eigenverbrauchsbesteuerung exakt greift, lohnt im Zweifel ein kurzer Check bei deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Fazit
Beim Vorsteuerabzug fürs Elektroauto musst du dir vor allem zwei Zahlen merken: Bis 40.000 Euro brutto holst du die volle Vorsteuer, bis 80.000 Euro bleibt effektiv die Vorsteuer aus 40.000 Euro übrig, darüber gibt es nichts mehr. Die Luxustangente entscheidet also mit, wie attraktiv ein E-Firmenwagen am Ende wirklich ist. Rechne deinen Fall einmal sauber durch, bevor du dich festlegst.
