Ein Sachbezug-Rechner beantwortet die eine Frage, die fast jeden vor dem Firmenauto beschäftigt: Was bleibt am Monatsende wirklich übrig? Der Sachbezug ist kein Geldbetrag, den du überwiesen bekommst, sondern ein geldwerter Vorteil, der deinen Bruttolohn erhöht und damit Lohnsteuer und Sozialversicherung auslöst. Wie hoch er ausfällt, hängt an zwei Werten.
Wie der Sachbezug-Rechner für den Pkw rechnet
Der Sachbezug-Rechner für den Pkw braucht nur zwei Eingaben: die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive USt und den CO₂-Wert bei Erstzulassung (WLTP). Maßgeblich sind dabei nicht der Listenpreis, sondern die Kosten, die dein Betrieb wirklich gezahlt hat — Rabatte und Sonderausstattung eingerechnet.
Aus diesen beiden Werten ergibt sich der Prozentsatz:
- CO₂ ≤ 126 g/km (Erstzulassung 2026): 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat, gedeckelt auf 720 €
- CO₂ über 126 g/km: 2 % der Anschaffungskosten pro Monat, gedeckelt auf 960 €
- Reines E-Auto oder Wasserstoff (0 g): 0 % Sachbezug in 2026
Der CO₂-Wert wird bei der Erstzulassung festgehalten und gilt danach für die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs — er ändert sich also nicht, nur weil ein Grenzwert später sinkt.
Vom Eingabewert zum Monatsbetrag
40.000 €
Anschaffungskosten inkl. USt
Eingabe 1
120 g
CO₂-Wert bei Erstzulassung
Eingabe 2 → 1,5 %
600 €
Sachbezug pro Monat
Ausgabe
Beispielrechnung: 40.000 € und 120 g CO₂
Nimm ein typisches Mittelklasse-Modell: 40.000 € Anschaffungskosten, 120 g CO₂ pro Kilometer. Damit greift der niedrigere Satz von 1,5 %.
40.000 €
Anschaffungskosten inkl. USt
1,5 %
Satz bei 120 g CO₂
600 €
Sachbezug pro Monat
40.000 € × 1,5 % ergeben 600 € im Monat. Der Deckel von 720 € ist hier noch nicht erreicht, also zählt der volle errechnete Wert. Erst ab rund 48.000 € Anschaffungskosten läuft der 1,5-Prozent-Sachbezug in die Obergrenze.
So wirkt der Sachbezug auf Brutto, Netto und SV
Die 600 € werden monatlich deinem Bruttolohn zugerechnet. Du bekommst sie nicht ausbezahlt — sie erhöhen nur die Bemessungsgrundlage. Auf diesen erhöhten Brutto fallen sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherung an.
Der Sachbezug kostet dich nicht die vollen 600 €, sondern nur die Steuer und SV, die auf diesen Betrag entfallen.
Mit dem Sachbezug ist die gesamte Privatnutzung abgegolten — auch der Sprit für Privatfahrten, den der Betrieb zahlt. Du musst also nicht zusätzlich jeden privaten Liter versteuern. Wie stark dein Netto sinkt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Die folgende Tabelle zeigt die Logik an den drei Stufen, die der Rechner unterscheidet:
| Fahrzeug | Satz | Sachbezug/Monat |
|---|---|---|
| 40.000 € / 120 g CO₂ | 1,5 % | 600 € |
| 40.000 € / 140 g CO₂ | 2 % | 800 € |
| E-Auto (0 g) | 0 % | 0 € |
Halber Sachbezug bei wenig Privatnutzung
Wer das Firmenauto kaum privat nutzt, kommt unter Umständen mit dem halben Sachbezug aus: Bei höchstens 6.000 privat gefahrenen Kilometern im Jahr (Ø ≤ 500 km/Monat) halbiert sich der Satz auf 0,75 % bzw. 1 %. Damit sinkt auch der Deckel — auf 360 € statt 720 € bzw. auf 480 € statt 960 € pro Monat. Aus den 600 € aus dem Beispiel würden so 300 €. Das setzt aber ein lückenloses, anerkanntes Fahrtenbuch voraus, das die geringe Privatnutzung belegt — eine Excel-Liste reicht dem Finanzamt dafür nicht, weil sie sich nachträglich ändern lässt. Wichtig: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen beim Firmenauto als Privatnutzung und fressen das 6.000-km-Kontingent schnell auf. Im Zweifel klärst du den Grenzfall mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Was der Rechner dir abnimmt
Statt Prozentsätze, Deckel und CO₂-Grenzen im Kopf zu jonglieren, gibst du die zwei Werte ein und siehst sofort den Monatsbetrag. Probier es mit deinen eigenen Zahlen im Sachbezug-Rechner aus — vom Listenpreis-Mythos bis zur richtigen Obergrenze nimmt er dir das Nachschlagen ab.
Ein Hinweis zu 2027: Für reine E-Autos ist ab 2027 eine schrittweise Besteuerung geplant, aber noch nicht beschlossen. Die konkreten Sätze stehen noch nicht fest. Für 2026 bleibt es beim Null-Sachbezug.
Fazit
Der Sachbezug ist gut vorhersehbar, sobald du die zwei Stellschrauben kennst: Anschaffungskosten und CO₂-Wert bei Erstzulassung. 1,5 oder 2 Prozent, gedeckelt, monatlich auf den Brutto — daraus ergibt sich, was dich das Firmenauto netto kostet. Rechne deinen Fall einmal sauber durch, bevor du unterschreibst.
