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Sachbezug Firmenauto 2026: 1,5 % oder 2 % — was gilt für dich

Beim Firmenauto Sachbezug entscheidet der CO₂-Wert über 1,5 oder 2 Prozent. So findest du heraus, welcher Satz 2026 für deinen Dienstwagen gilt.

18. Mai 20264 Min. Lesezeit

Wenn dein Unternehmen dir einen Wagen auch privat überlässt, fällt ein Firmenauto Sachbezug an — ein geldwerter Vorteil, der dein Bruttogehalt erhöht und versteuert wird. Ob dafür 1,5 oder 2 Prozent gelten, hängt 2026 an einem einzigen Wert: dem CO₂-Ausstoß deines Autos.

Firmenauto Sachbezug: Wovon der Prozentsatz abhängt

Der entscheidende Schwellenwert für den Firmenauto Sachbezug ist eine CO₂-Grenze von 126 g/km (WLTP). Liegt dein Fahrzeug darunter oder genau auf der Grenze, gelten 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat. Darüber sind es 2 %. Die Frage "Sachbezug 1,5 oder 2 Prozent" beantwortet also nicht der Hubraum, die PS oder der Preis, sondern allein der Emissionswert bei Erstzulassung.

126 g/km

CO₂-Grenze für den 1,5-%-Satz (Erstzulassung 2026)

720 €

monatlicher Höchstbetrag bei 1,5 %

960 €

monatlicher Höchstbetrag bei 2 %

Wichtig: Der CO₂-Wert wird bei der Erstzulassung festgehalten und bleibt danach für die gesamte Nutzungsdauer fix. Verschärft der Gesetzgeber die Grenze in späteren Jahren, ändert das deinen einmal festgelegten Satz nicht mehr. Wenn dein Wagen also knapp unter der Grenze liegt, profitierst du dauerhaft vom niedrigeren Satz — selbst dann, wenn künftige Modelljahre strenger eingestuft werden. Genau deshalb lohnt sich vor dem Kauf der Blick in den WLTP-Wert im Typenschein, nicht in den oft niedriger angegebenen Normwert aus dem Prospekt.

Sachbezug 1,5 oder 2 Prozent: die Werte im Vergleich

Die beiden Sätze unterscheiden sich nicht nur im Prozentwert, sondern auch im gedeckelten Höchstbetrag. Bei 1,5 % ist bei 720 € im Monat Schluss, bei 2 % bei 960 €. Ein reines E-Auto (0 g CO₂, batterieelektrisch oder Wasserstoff) liegt 2026 bei 0 % Sachbezug — es kostet dich also keinen geldwerten Vorteil.

Monatlicher Höchstbetrag je Sachbezug-Satz (2026)

1,5 % · Verbrenner ≤ 126 g/kmmax. 720 €
2,0 % · Verbrenner > 126 g/kmmax. 960 €
0 % · reines E-Auto (0 g)0 €
Balkenlänge = monatlicher Höchstbetrag. Maßgeblich ist der CO₂-Wert (WLTP) bei Erstzulassung; ein reines E-Auto liegt 2026 bei 0 % Sachbezug.
Antrieb / CO₂Satz pro MonatHöchstbetrag
Verbrenner ≤ 126 g/km1,5 % der AK720 €
Verbrenner > 126 g/km2,0 % der AK960 €
Reines E-Auto (0 g)0 %0 €

Ein Hinweis für Hybride: Plug-in-Hybride sind nicht von der Null-Prozent-Regel erfasst. Sie werden ganz normal nach ihrem CO₂-Wert mit 1,5 oder 2 Prozent bewertet.

Wovon sich der Sachbezug bemisst

Anders als in Deutschland ist in Österreich nicht der Listenpreis maßgeblich, sondern die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer — und zwar samt Sonderausstattung. Rabatte, die das Unternehmen beim Kauf erhalten hat, senken also auch deine Bemessungsgrundlage.

Basis ist immer der tatsächliche Kaufpreis inklusive USt und Extras, nicht der Listenpreis aus dem Prospekt.

Rechenbeispiel: Kostet der Dienstwagen 35.000 € brutto und stößt 120 g/km aus, sind das 1,5 % = 525 € pro Monat — unter dem Deckel von 720 €. Liegt derselbe Wagen bei 130 g/km, sind es 2 % = 700 € im Monat. Der Sachbezug erhöht dabei dein Bruttogehalt, von dem dann Lohnsteuer und Sozialversicherung berechnet werden — netto kostet dich der Vorteil also weniger als der volle Sachbezugswert. Wie sich dein konkreter Wert aufschlüsselt, kannst du mit dem Sachbezug-Rechner in wenigen Sekunden durchspielen.

Halber Sachbezug bei wenig Privatnutzung

Fährst du den Firmenwagen privat nur selten, kannst du den Sachbezug halbieren. Voraussetzung ist eine private Nutzung von höchstens 6.000 km pro Jahr, also im Schnitt maximal 500 km im Monat. Dann gelten 0,75 % (max. 360 €) statt 1,5 % bzw. 1 % (max. 480 €) statt 2 %.

  • Höchstens 6.000 Privatkilometer im Jahr
  • Nachweis per lückenlosem Fahrtenbuch
  • Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte zählen als privat

Den Nachweis führst du über ein lückenloses Fahrtenbuch — oder über die Gesamtkilometer abzüglich der dokumentierten Dienstfahrten. Ein Excel- oder Word-Dokument wird dafür nicht anerkannt, weil es sich nachträglich ändern lässt; gefragt ist ein gebundenes Papierheft oder eine manipulationssichere digitale Lösung. Beachte außerdem: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten beim Firmenauto als Privatnutzung und zählen damit in dein Kilometerbudget. Gerade bei einem täglichen Arbeitsweg ist die 6.000-km-Grenze schneller erreicht, als viele denken — wer den halben Sachbezug anstrebt, sollte seine privaten Kilometer von Anfang an sauber mitführen und nicht erst am Jahresende zusammenrechnen.

Was 2027 geplant ist

Für reine E-Autos gilt 2026 weiterhin der Nullsatz. Ab 2027 ist eine schrittweise Besteuerung geplant, aber noch nicht beschlossen — die genauen Sätze stehen nicht fest. Wer einen E-Dienstwagen plant, sollte die Entwicklung also im Blick behalten, aber für 2026 gilt schlicht: 0 %. Bei kniffligen Einzelfällen klärst du deinen Sachbezug am besten mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater ab.

Fazit

Beim Firmenauto Sachbezug entscheidet 2026 allein der CO₂-Wert über 1,5 oder 2 Prozent — gemessen bei Erstzulassung und danach fix. Bemessen wird vom tatsächlichen Kaufpreis inklusive USt, und bei wenig Privatnutzung lässt sich der Wert über ein sauberes Fahrtenbuch halbieren.

Rechne deinen konkreten Wert mit dem Sachbezug-Rechner durch und behalte mit einem lückenlosen Fahrtenbuch die Tür zum halben Sachbezug offen.

Häufige Fragen

Wann gilt 1,5 % und wann 2 % Sachbezug?

1,5 % der Anschaffungskosten (max. 720 € pro Monat) gelten bei einem CO₂-Wert bis 126 g/km bei Erstzulassung 2026, darüber 2 % (max. 960 €). Maßgeblich ist der WLTP-Wert zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Wonach berechnet sich der Sachbezug?

Der Sachbezug bemisst sich von den tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und Sonderausstattung — nicht vom Listenpreis wie in Deutschland. Dieser Betrag bleibt für die gesamte Nutzungsdauer die Basis.

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