Der Sachbezug Elektroauto liegt 2026 bei 0 % — und genau dieser Wert macht den Unterschied zum Verbrenner so deutlich. Wer einen Firmenwagen privat nutzt, muss beim Verbrenner Monat für Monat einen geldwerten Vorteil versteuern. Beim reinen E-Auto fällt diese Zurechnung komplett weg. Wie groß die Lücke über fünf Jahre wird, zeigt dieses Rechenbeispiel.
Sachbezug Elektroauto vs. Verbrenner: die Ausgangslage
Beim Thema e Auto vs. Verbrenner Firmenwagen geht es zuerst um den Sachbezug. Nutzt du ein Firmenauto auch privat, rechnet das Finanzamt einen fixen Prozentsatz der tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. USt) monatlich deinem steuerpflichtigen Einkommen zu. Maßgeblich ist der CO₂-Wert bei Erstzulassung — und der wird für die gesamte Nutzungsdauer eingefroren.
| Fahrzeugtyp | Satz pro Monat | Deckel |
|---|---|---|
| E-Auto (0 g CO₂, rein elektrisch) | 0 % | 0 € |
| Verbrenner ≤ 126 g CO₂ (WLTP) | 1,5 % | max. 720 € |
| Verbrenner > 126 g CO₂ (WLTP) | 2 % | max. 960 € |
Wichtig: Plug-in-Hybride sind nicht befreit. Nur das reine Elektroauto (oder ein Wasserstofffahrzeug mit 0 g CO₂) kommt auf den 0-%-Satz.
Die elektroauto firmenwagen rechnung über fünf Jahre
Für die elektroauto Firmenwagen Rechnung nehmen wir zwei vergleichbare Fahrzeuge mit jeweils 48.000 € Anschaffungskosten an. Der Verbrenner liegt mit seinem WLTP-Wert über 126 g CO₂, fällt also in die 2-%-Stufe.
960 €
Sachbezug pro Monat beim Verbrenner (2 %)
0 €
Sachbezug pro Monat beim E-Auto
57.600 €
kumulierter Sachbezug Verbrenner in 5 Jahren
Beim Verbrenner sind das 960 € × 12 Monate × 5 Jahre = 57.600 €, die über fünf Jahre zusätzlich zum steuerpflichtigen Einkommen gerechnet werden. Beim E-Auto: 0 €. Diese 57.600 € sind nicht die Steuerlast selbst, sondern die Bemessungsgrundlage — je nach Grenzsteuersatz bleibt davon ein erheblicher Anteil als echte Steuer hängen.
Kumulierter Sachbezug über 5 Jahre
Läge der Verbrenner unter 126 g CO₂ (1,5 %, max. 720 €), wären es immer noch 720 € × 60 Monate = 43.200 € über fünf Jahre. Auch dann bleibt der Abstand zum E-Auto klar.
Fünf Jahre Verbrenner-Sachbezug summieren sich auf bis zu 57.600 € — beim reinen E-Auto sind es null.
Vorsteuer-Vorteil beim E-Firmenwagen
Neben dem Sachbezug spricht ein zweiter Punkt für das E-Auto: der Vorsteuerabzug. Beim normalen Pkw oder Kombi ist die Vorsteuer auf Anschaffung und Treibstoff nicht abzugsfähig. Beim reinen E-Auto schon — innerhalb der Angemessenheitsgrenze von 40.000 € brutto.
- Bis 40.000 € brutto Anschaffungskosten: voller Vorsteuerabzug.
- 40.000 € bis 80.000 €: voller Abzug, der Teil über 40.000 € wird über die Eigenverbrauchsbesteuerung neutralisiert (effektiv max. rund 6.667 € Vorsteuer).
- Über 80.000 € brutto: kein Vorsteuerabzug.
- Gilt nur für reine E-Autos, nicht für Plug-in-Hybride oder Verbrenner.
In unserem Beispiel mit 48.000 € liegt das E-Auto über der 40.000-€-Grenze, der Vorsteuervorteil ist also auf rund 6.667 € gedeckelt — aber vorhanden, während der Verbrenner hier null Vorsteuer zieht. Den konkreten Effekt für deinen Anschaffungspreis kannst du mit dem E-Auto-Firmenwagen-Rechner durchspielen.
Wann der halbe Sachbezug greift
Bevor du den vollen Verbrenner-Sachbezug ansetzt, lohnt ein Blick auf den halben Sachbezug. Nutzt du das Firmenauto privat im Schnitt höchstens 500 km im Monat (also maximal 6.000 km im Jahr), halbiert sich der Satz: aus 2 % werden 1 % (max. 480 €), aus 1,5 % werden 0,75 % (max. 360 €). Das senkt die Bemessungsgrundlage beim Verbrenner spürbar — verschiebt das Bild gegenüber dem E-Auto aber nicht, denn dort bleibt es bei 0 €.
Den halben Satz musst du allerdings belegen, und zwar mit einem lückenlosen, zeitnah geführten Fahrtenbuch (oder über die Gesamtkilometer abzüglich dokumentierter Dienstfahrten). Eine grobe Schätzung am Jahresende reicht dem Finanzamt nicht. Fehlt der Nachweis, setzt es den vollen Satz an — dann bist du wieder bei den 960 € pro Monat aus dem Rechenbeispiel.
Was du beachten solltest
Zwei Dinge gehören in jede ehrliche Rechnung. Erstens: Der 0-%-Sachbezug gilt für 2026. Ab 2027 ist eine schrittweise Besteuerung von E-Dienstwagen geplant, aber noch nicht beschlossen — die genauen Sätze stehen nicht fest. Plane also nicht blind mit null über die volle Nutzungsdauer.
Zweitens entscheidet nicht nur die Steuer. Anschaffungspreis, tatsächliche Nutzung, Reichweite und Ladeinfrastruktur bestimmen mit, ob sich das E-Auto unterm Strich rechnet. Steuerfrei ist immerhin das Laden beim Arbeitgeber, und der Heimladen-Ersatz ist 2026 bis 32,806 Cent/kWh steuerfrei (jährlich angepasst). Bei heiklen Detailfällen klärt das im Zweifel deine Steuerberatung.
Fazit
Beim Sachbezug Elektroauto gewinnt das E-Auto 2026 klar: bis zu 57.600 € weniger Bemessungsgrundlage über fünf Jahre, dazu der Vorsteuervorteil, den der Verbrenner nicht hat. Der geplante Übergang ab 2027 dämpft das Bild etwas, aber für die nahe Zukunft bleibt der Abstand deutlich.
Rechne deinen eigenen Fall mit echten Anschaffungskosten durch, bevor du dich festlegst — so siehst du Sachbezug und Vorsteuer in wenigen Sekunden schwarz auf weiß.
