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Reisekostenabrechnung: Vorlage und Pflichtbestandteile

Was in eine Reisekostenabrechnung gehört, welche Vorlage hilft und wie du Kilometergeld, Taggeld und Nächtigung in Österreich sauber abrechnest.

29. Mai 20263 Min. Lesezeit

Eine korrekte Reisekostenabrechnung entscheidet darüber, ob du Kilometergeld, Taggeld und Nächtigung steuerlich geltend machen kannst oder ob das Finanzamt nachfragt. Sie ist kein Formular zum Abhaken, sondern die belegte Geschichte einer Dienstreise. In diesem Beitrag zeigen wir, was hineingehört und wie dir eine Vorlage das Leben leichter macht.

Was in eine Reisekostenabrechnung gehört

Eine Reisekostenabrechnung fasst alle Aufwände einer Dienstreise an einem Ort zusammen. Damit sie anerkannt wird, muss sie jede Fahrt und jeden Aufenthalt so beschreiben, dass eine prüfende Person sie ohne Rückfrage nachvollziehen kann. Fehlt der Zweck einer Fahrt oder lässt sich die Dauer nicht ableiten, kippt im Zweifel die ganze Position.

Diese Bestandteile gehören in jede Abrechnung:

  • Datum und Dauer der Reise (Beginn und Ende, Uhrzeit)
  • Reiseziel und konkreter Zweck (Kunde, Termin, Anlass)
  • Gefahrene Kilometer und das daraus berechnete Kilometergeld
  • Taggeld für die Verpflegung
  • Nächtigungskosten bzw. Nächtigungspauschale
  • Alle zugehörigen Belege (Hotel, Maut, Parken)
BestandteilWas hinein gehörtBeleg / Grundlage
Datum und DauerBeginn und Ende der Reise mit UhrzeitReiseaufzeichnung
Reiseziel und ZweckOrt sowie konkreter Anlass (Kunde, Termin)Termin / Auftrag
KilometergeldGefahrene km × 0,50 €/km (Pkw)Fahrtenbuch
TaggeldBis 30 € pro 24 h, 2,50 € je StundeReisedauer
NächtigungPauschale 17 € inkl. Frühstück oder BelegHotelrechnung
BelegeHotel, Maut, Parken der jeweiligen ReiseOriginalbelege

Kilometergeld richtig abrechnen

Beim Kilometergeld rechnest du nicht einzelne Spritkosten ab, sondern einen pauschalen Satz pro gefahrenem Kilometer. In Österreich gilt 2026 für den Pkw 0,50 € pro Kilometer, gedeckelt bei 30.000 Kilometern im Jahr. Für Motorrad und Fahrrad bzw. E-Bike sind es je 0,25 €, beim Fahrrad gilt eine Grenze von 3.000 Kilometern. Nimmst du jemanden mit, kommen 0,15 € pro Kilometer und mitfahrender Person dazu.

Wichtig: Das Kilometergeld deckt alle Pkw-Kosten ab, also Sprit, Service, Reparatur, Versicherung, Abschreibung, Maut, Vignette und Parken. Du kannst diese Posten nicht zusätzlich absetzen.

FahrzeugSatz pro kmObergrenze
Pkw0,50 €30.000 km/Jahr
Motorrad0,25 €
Fahrrad / E-Bike0,25 €3.000 km/Jahr
Mitfahrerzuschlag0,15 €je Mitfahrende

Die Kilometer selbst stammen aus deinem Fahrtenbuch. Es liefert pro Fahrt Datum, Strecke und konkreten Zweck (Kunde, Termin oder Anlass, nicht nur "Termin") und damit genau die Grundlage, auf der das Kilometergeld in der Reisekostenabrechnung berechnet wird. Wer das Fahrtenbuch sauber führt, hat die Kilometerspalte der Abrechnung schon fertig. Eine fertige Fahrtenbuch-Vorlage nimmt dir den Einstieg ab.

Taggeld und Nächtigung

Neben den Fahrtkosten deckt die Reisekostenabrechnung auch Verpflegung und Übernachtung ab. Das Taggeld im Inland beträgt bis zu 30 € pro 24 Stunden. Dauert die Reise länger als drei Stunden, rechnest du 2,50 € je angefangener Stunde. Für die Nächtigung im Inland gilt eine Pauschale von 17 € inklusive Frühstück, alternativ rechnest du die tatsächlichen Hotelkosten per Beleg ab.

30 €

Taggeld Inland pro 24 Stunden

2,50 €

je angefangene Stunde ab über 3 h

17 €

Nächtigungspauschale Inland inkl. Frühstück

Bei Auslandsreisen gelten länderspezifische Tagsätze aus der Reisegebührenvorschrift, die teils deutlich höher liegen. Trag diese Werte fallbezogen ein und halte den jeweiligen Beleg bereit. Im Zweifel klärst du die genaue Behandlung mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.

Belege, Aufbewahrung und Nachweis

Eine Reisekostenabrechnung steht und fällt mit den Belegen, die sie stützen. Hotelrechnung, Mautbeleg und Parkschein gehören zur jeweiligen Reise und sollten der Abrechnung eindeutig zugeordnet sein. Genauso wichtig ist die Kilometer-Grundlage: Das Kilometergeld wird nur anerkannt, wenn die zugrunde liegenden Dienstfahrten nachvollziehbar dokumentiert sind, also mit Datum, Strecke, Start- und Zielort sowie konkretem Zweck.

Plane gleich die Aufbewahrung mit ein. Geschäftliche Aufzeichnungen und Belege sind in Österreich sieben Jahre aufzubewahren (§ 132 BAO). Ein reines Excel- oder Word-Fahrtenbuch wird als Kilometernachweis übrigens nicht anerkannt, weil es sich nachträglich ändern lässt. Anerkannt sind ein gebundenes Papierbuch oder eine manipulationssichere digitale Lösung.

Warum eine Reisekostenabrechnung Vorlage hilft

Eine gute Reisekostenabrechnung Vorlage führt dich Spalte für Spalte durch alle Pflichtfelder, sodass keine Angabe vergessen wird. Sie rechnet Kilometergeld und Taggeld automatisch aus den eingetragenen Kilometern und Stunden und hält die Belegnummern fest. So entsteht eine Abrechnung, die in sich stimmig ist und einer Prüfung standhält.

Eine Vorlage verhindert nicht nur Rechenfehler, sie sorgt vor allem dafür, dass keine Pflichtangabe fehlt.

Der eigentliche Hebel liegt aber davor: Wenn jede Dienstfahrt zeitnah und lückenlos erfasst wird, lässt sich die Reisekosten abrechnen fast nebenbei erledigen. Die Kilometer, Ziele und Zwecke stehen dann bereits fest und müssen am Monatsende nicht rekonstruiert werden.

Fazit

Eine Reisekostenabrechnung ist nur dann etwas wert, wenn alle Bestandteile zusammenpassen: Datum und Dauer, Ziel und Zweck, Kilometergeld, Taggeld, Nächtigung und die Belege. Eine Vorlage hält dieses Gerüst zusammen, ein sauber geführtes Fahrtenbuch liefert die belastbaren Kilometer dazu.

Erfasse jede Dienstfahrt automatisch und mach deine Reisekostenabrechnung zur reinen Formsache.

Häufige Fragen

Was gehört in eine Reisekostenabrechnung?

Datum und Dauer der Reise, Ziel und Zweck, die gefahrenen Kilometer samt Kilometergeld, das Taggeld, die Nächtigungskosten und die dazugehörigen Belege. Erst wenn diese Bestandteile vollständig sind, ist die Abrechnung nachvollziehbar und prüfungssicher.

Wie hängen Reisekostenabrechnung und Fahrtenbuch zusammen?

Das Fahrtenbuch liefert die belegten Kilometer jeder Dienstfahrt. Auf dieser Basis wird das Kilometergeld in der Reisekostenabrechnung berechnet. Ohne sauber dokumentierte Kilometer fehlt der Abrechnung die nachprüfbare Grundlage.

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