Der halber Sachbezug ist die wohl unterschätzteste Stellschraube beim Firmenwagen: Bleibst du privat unter 6.000 km im Jahr, halbiert sich der geldwerte Vorteil, den du versteuerst. Das klingt simpel, scheitert in der Praxis aber fast immer am Nachweis. Hier liest du, wie du die Grenze sauber belegst und welche Beträge dahinterstehen.
Was der halber Sachbezug überhaupt ist
Nutzt du ein Firmenauto auch privat, rechnet das Finanzamt dir diesen Vorteil als Sachbezug zum Gehalt hinzu. Der Normalfall sind 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. 720 €) bei einem CO₂-Wert bis 126 g/km nach WLTP, ansonsten 2 % (max. 960 €). Der halber Sachbezug greift, wenn du das Auto privat sehr wenig bewegst: Dann fällt nur der halbe Satz an.
Wichtig: Maßgeblich sind die tatsächlichen Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer, nicht der Listenpreis. Und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen beim Firmenauto als Privatnutzung – sie fressen also einen Teil deiner 6.000 km auf.
Die 6.000-km-Grenze und die Beträge
Die Voraussetzung ist klar definiert: höchstens 6.000 km Privatnutzung pro Jahr, im Schnitt also rund 500 km im Monat. Bleibst du darunter und kannst es belegen, halbieren sich Satz und Deckel.
| Privatnutzung | CO₂ ≤ 126 g/km | CO₂ > 126 g/km |
|---|---|---|
| über 6.000 km/Jahr | 1,5 % · max. 720 € | 2 % · max. 960 € |
| bis 6.000 km/Jahr | 0,75 % · max. 360 € | 1 % · max. 480 € |
| reines E-Auto (0 g) | 0 % · 0 € | – |
Reine Elektroautos haben 2026 ohnehin 0 % Sachbezug – für sie ist die 6.000-km-Frage zweitrangig. Für alle Verbrenner und Plug-in-Hybride hingegen macht der halbe Satz über das Jahr schnell mehrere hundert Euro aus.
Die 6.000-km-Grenze auf der Jahres-km-Achse
Schwelle bei 6.000 km (~500 km/Monat)
6.000 km im Jahr sind rund 500 km im Monat – ein einziger längerer Privaturlaub mit dem Firmenwagen kann die Grenze sprengen.
Der halber Sachbezug Nachweis: Fahrtenbuch oder Rechnung
Der entscheidende Punkt ist der halber Sachbezug Nachweis. Das Finanzamt gewährt den halben Satz nicht auf Zuruf, sondern nur gegen einen belastbaren Beleg. Es gibt zwei anerkannte Wege:
- Lückenloses Fahrtenbuch über alle Fahrten, sauber getrennt nach geschäftlich und privat
- Gesamtkilometer des Jahres minus dokumentierte Dienstfahrten – die Differenz sind deine Privatkilometer
Beide Wege stehen und fallen mit der Dokumentation. Beim Fahrtenbuch musst du je Fahrt Datum, Kilometerstand, Start- und Zielort, Zweck und fahrende Person festhalten – zeitnah am Tag der Fahrt, nicht am Monatsende rekonstruiert. Eine Excel- oder Word-Datei wird dabei nicht anerkannt, weil sie sich nachträglich ändern lässt. Es braucht ein gebundenes Papierbuch oder eine manipulationssichere digitale Lösung. Aufbewahren musst du die Aufzeichnungen sieben Jahre (§ 132 BAO).
Die Rechnung über die Gesamtkilometer
Der zweite Weg ist oft praktischer, wenn du viel dienstlich unterwegs bist: Du nimmst die Jahres-Gesamtkilometerleistung (etwa aus Service-Rechnungen oder dem Tachostand) und ziehst die dokumentierten Dienstfahrten ab. Was übrig bleibt, sind die Privatkilometer. Auch hier brauchst du die Dienstfahrten aber sauber belegt – ganz ohne Aufzeichnung geht es nicht.
Wie viel der halbe Satz konkret bei deinem Fahrzeugwert bringt, rechnest du am schnellsten mit dem Sachbezug-Rechner durch.
Typische Stolperfallen
Die Grenze ist schneller gerissen, als viele denken. Diese Punkte gehen am häufigsten schief:
6.000 km
maximale Privatnutzung pro Jahr
~500 km
Richtwert pro Monat
7 Jahre
Aufbewahrung der Aufzeichnungen (§ 132 BAO)
Wohnung–Arbeitsstätte wird gerne vergessen, zählt aber als privat und summiert sich über das Jahr erheblich. Auch der Wochenendeinkauf oder die Fahrt zum Sportverein sind Privatfahrten. Und ein lückenhaftes Fahrtenbuch reicht nicht: Findet die Prüfung eine einzige unplausible Fahrt, kann sie die gesamte Aufzeichnung verwerfen – dann gilt rückwirkend der volle Sachbezug. Bei kniffligen Konstellationen lohnt im Zweifel die Rücksprache mit deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Fazit
Der halber Sachbezug ist barer Vorteil, aber kein Selbstläufer: Er hängt vollständig daran, dass du die 6.000-km-Grenze lückenlos belegen kannst. Wer jede Fahrt zeitnah und manipulationssicher erfasst, hat den Nachweis am Jahresende automatisch in der Hand – und spart sich die Diskussion mit dem Finanzamt.
Führe dein Fahrtenbuch von Anfang an digital und prüfungssicher, dann ist der halbe Sachbezug nur noch eine Frage der Kilometer.
