Der Sachbezug E-Auto ist 2026 in Österreich einer der wenigen echten Steuervorteile, die ohne Trick funktionieren: Für ein reines Elektroauto als Firmenwagen zahlst du 0 % Sachbezug. Klingt simpel, hat aber ein paar Bedingungen und Stolperfallen, die du kennen solltest.
Was der 0-%-Sachbezug beim E-Auto bedeutet
Der Sachbezug ist der geldwerte Vorteil, den du versteuerst, wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzt. Bei einem Verbrenner sind das je nach CO₂-Wert 1,5 % oder 2 % der Anschaffungskosten pro Monat — und das landet jeden Monat auf deinem Lohnzettel. Beim reinen E-Auto (0 g CO₂, vollelektrisch oder Wasserstoff) liegt dieser Satz 2026 bei 0 %.
Konkret heißt das: Du fährst den Dienstwagen privat, ohne dafür einen Cent zu versteuern. Genau das macht das E-Auto-Firmenwagen-Modell beim Sachbezug so attraktiv gegenüber dem Verbrenner.
0 %
Sachbezug für reine E-Autos 2026
bis 960 €
Sachbezug/Monat beim Verbrenner (2 %)
ab 2027
Besteuerung geplant, noch nicht beschlossen
Sachbezug pro Monat im Vergleich
Plug-in-Hybride sind nicht befreit
Hier passiert der häufigste Denkfehler. Die 0-%-Regel gilt ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid hat einen Verbrennungsmotor an Bord und stößt CO₂ aus — er fällt damit zurück in die normale Sachbezugslogik.
Für den Hybrid gilt also wie beim Verbrenner: 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. 720 €) bei einem CO₂-Wert bis 126 g/km in der Erstzulassung 2026, darüber 2 % (max. 960 €). Maßgeblich ist der CO₂-Wert bei der Erstzulassung — und der bleibt für die gesamte Nutzungsdauer fix.
| Antrieb | CO₂-Wert | Sachbezug/Monat |
|---|---|---|
| Reines E-Auto | 0 g/km | 0 % (befreit) |
| Plug-in-Hybrid / Verbrenner | ≤ 126 g/km | 1,5 % (max. 720 €) |
| Plug-in-Hybrid / Verbrenner | > 126 g/km | 2 % (max. 960 €) |
Wenn du beim Sachbezug sparen willst, führt also kein Weg am reinen Stromer vorbei. Beim Elektroauto-Firmenwagen ist die Steuer beim Sachbezug der entscheidende Hebel — nicht beim Hybrid.
Trotz 0 % gehört der Sachbezug auf den Lohnzettel
Ein verbreiteter Irrtum: Weil 0 % anfallen, müsse man gar nichts ausweisen. Das stimmt so nicht. Der Sachbezug ist zwar mit null Euro bewertet, der Vorgang selbst — die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung — bleibt aber ein lohnsteuerlich relevanter Sachverhalt.
In der Praxis heißt das: Die Privatnutzung wird mit dem Wert 0 dokumentiert, die Überlassung sauber erfasst. Das ist kein Selbstzweck, sondern deine Absicherung, falls die 0-%-Begünstigung später überprüft wird.
0 % Sachbezug heißt 0 Euro auf der Abrechnung — nicht, dass der Dienstwagen gar nicht dokumentiert werden muss.
Was beim E-Auto sonst noch steuerfrei läuft
Der Sachbezug ist nicht der einzige Vorteil. Rund um das E-Auto als Firmenwagen gibt es 2026 weitere Begünstigungen, die du mitnehmen kannst:
- Kostenloses Laden des E-Dienstwagens beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
- Ersatz für Heimladen steuerfrei bis 32,806 Cent/kWh (Wert wird jährlich angepasst, Stand 2026).
- Eine zur Verfügung gestellte Wallbox ist bis 2.000 € steuerfrei.
- Für Betriebe ist beim reinen E-Auto bis 40.000 € brutto voller Vorsteuerabzug möglich.
Diese Punkte gelten — wie der 0-%-Sachbezug — nur für reine E-Autos, nicht für Plug-in-Hybride oder Verbrenner. Wer das früh durchrechnet, sieht schnell, wie groß der Unterschied übers Jahr wird.
Ausblick auf 2027
Wichtig für die Planung: Der 0-%-Sachbezug ist kein Dauerzustand für die Ewigkeit. Für 2026 gilt er unverändert. Ab 2027 ist eine schrittweise Besteuerung von E-Auto-Sachbezügen geplant — beschlossen ist sie aber noch nicht, und die konkreten Prozentsätze stehen noch nicht fest.
Du solltest dich also nicht auf bestimmte Zukunftswerte verlassen, sondern die endgültige Regelung abwarten. Bei einer langfristigen Anschaffung oder einem Leasingvertrag über mehrere Jahre ist es sinnvoll, das mit deiner Steuerberatung durchzugehen.
Fazit
Reine E-Autos sind 2026 beim Sachbezug klar im Vorteil: 0 % gegenüber bis zu 2 % beim Verbrenner. Achte darauf, dass es wirklich ein vollelektrisches Fahrzeug ist, dokumentiere die Überlassung trotz Nullwert sauber und behalte den geplanten Wechsel ab 2027 im Blick.
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