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E-Auto als Firmenwagen: 0 % Sachbezug richtig nutzen

Beim Sachbezug E-Auto gilt 2026 in Österreich 0 % für reine Elektroautos. So nutzt du den Vorteil und vermeidest typische Fehler.

25. Mai 20263 Min. Lesezeit

Der Sachbezug E-Auto ist 2026 in Österreich einer der wenigen echten Steuervorteile, die ohne Trick funktionieren: Für ein reines Elektroauto als Firmenwagen zahlst du 0 % Sachbezug. Klingt simpel, hat aber ein paar Bedingungen und Stolperfallen, die du kennen solltest.

Was der 0-%-Sachbezug beim E-Auto bedeutet

Der Sachbezug ist der geldwerte Vorteil, den du versteuerst, wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzt. Bei einem Verbrenner sind das je nach CO₂-Wert 1,5 % oder 2 % der Anschaffungskosten pro Monat — und das landet jeden Monat auf deinem Lohnzettel. Beim reinen E-Auto (0 g CO₂, vollelektrisch oder Wasserstoff) liegt dieser Satz 2026 bei 0 %.

Konkret heißt das: Du fährst den Dienstwagen privat, ohne dafür einen Cent zu versteuern. Genau das macht das E-Auto-Firmenwagen-Modell beim Sachbezug so attraktiv gegenüber dem Verbrenner.

0 %

Sachbezug für reine E-Autos 2026

bis 960 €

Sachbezug/Monat beim Verbrenner (2 %)

ab 2027

Besteuerung geplant, noch nicht beschlossen

Sachbezug pro Monat im Vergleich

Verbrenner (2 %)bis 960 €
Plug-in-Hybrid (1,5 %)bis 720 €
Reines E-Auto (0 %)0 €
Maximalwerte 2026. Verbrenner: 2 % (max. 960 €), Plug-in-Hybrid: 1,5 % (max. 720 €). Reines E-Auto: 0 %.

Plug-in-Hybride sind nicht befreit

Hier passiert der häufigste Denkfehler. Die 0-%-Regel gilt ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge. Ein Plug-in-Hybrid hat einen Verbrennungsmotor an Bord und stößt CO₂ aus — er fällt damit zurück in die normale Sachbezugslogik.

Für den Hybrid gilt also wie beim Verbrenner: 1,5 % der Anschaffungskosten pro Monat (max. 720 €) bei einem CO₂-Wert bis 126 g/km in der Erstzulassung 2026, darüber 2 % (max. 960 €). Maßgeblich ist der CO₂-Wert bei der Erstzulassung — und der bleibt für die gesamte Nutzungsdauer fix.

AntriebCO₂-WertSachbezug/Monat
Reines E-Auto0 g/km0 % (befreit)
Plug-in-Hybrid / Verbrenner≤ 126 g/km1,5 % (max. 720 €)
Plug-in-Hybrid / Verbrenner> 126 g/km2 % (max. 960 €)

Wenn du beim Sachbezug sparen willst, führt also kein Weg am reinen Stromer vorbei. Beim Elektroauto-Firmenwagen ist die Steuer beim Sachbezug der entscheidende Hebel — nicht beim Hybrid.

Trotz 0 % gehört der Sachbezug auf den Lohnzettel

Ein verbreiteter Irrtum: Weil 0 % anfallen, müsse man gar nichts ausweisen. Das stimmt so nicht. Der Sachbezug ist zwar mit null Euro bewertet, der Vorgang selbst — die Überlassung eines Dienstwagens zur Privatnutzung — bleibt aber ein lohnsteuerlich relevanter Sachverhalt.

In der Praxis heißt das: Die Privatnutzung wird mit dem Wert 0 dokumentiert, die Überlassung sauber erfasst. Das ist kein Selbstzweck, sondern deine Absicherung, falls die 0-%-Begünstigung später überprüft wird.

0 % Sachbezug heißt 0 Euro auf der Abrechnung — nicht, dass der Dienstwagen gar nicht dokumentiert werden muss.

Was beim E-Auto sonst noch steuerfrei läuft

Der Sachbezug ist nicht der einzige Vorteil. Rund um das E-Auto als Firmenwagen gibt es 2026 weitere Begünstigungen, die du mitnehmen kannst:

  • Kostenloses Laden des E-Dienstwagens beim Arbeitgeber ist steuerfrei.
  • Ersatz für Heimladen steuerfrei bis 32,806 Cent/kWh (Wert wird jährlich angepasst, Stand 2026).
  • Eine zur Verfügung gestellte Wallbox ist bis 2.000 € steuerfrei.
  • Für Betriebe ist beim reinen E-Auto bis 40.000 € brutto voller Vorsteuerabzug möglich.

Diese Punkte gelten — wie der 0-%-Sachbezug — nur für reine E-Autos, nicht für Plug-in-Hybride oder Verbrenner. Wer das früh durchrechnet, sieht schnell, wie groß der Unterschied übers Jahr wird.

Ausblick auf 2027

Wichtig für die Planung: Der 0-%-Sachbezug ist kein Dauerzustand für die Ewigkeit. Für 2026 gilt er unverändert. Ab 2027 ist eine schrittweise Besteuerung von E-Auto-Sachbezügen geplant — beschlossen ist sie aber noch nicht, und die konkreten Prozentsätze stehen noch nicht fest.

Du solltest dich also nicht auf bestimmte Zukunftswerte verlassen, sondern die endgültige Regelung abwarten. Bei einer langfristigen Anschaffung oder einem Leasingvertrag über mehrere Jahre ist es sinnvoll, das mit deiner Steuerberatung durchzugehen.

Fazit

Reine E-Autos sind 2026 beim Sachbezug klar im Vorteil: 0 % gegenüber bis zu 2 % beim Verbrenner. Achte darauf, dass es wirklich ein vollelektrisches Fahrzeug ist, dokumentiere die Überlassung trotz Nullwert sauber und behalte den geplanten Wechsel ab 2027 im Blick.

Du willst sehen, was dein konkretes Fahrzeug beim Sachbezug und bei der Vorsteuer bringt? Rechne es mit dem E-Auto-Firmenwagen-Rechner in wenigen Minuten durch.

Häufige Fragen

Muss ich für ein E-Auto als Dienstwagen Sachbezug zahlen?

Nein. Bei einem reinen Elektroauto mit 0 g CO₂ beträgt der Sachbezug 2026 0 %, du versteuerst also keinen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung. Plug-in-Hybride sind von dieser Befreiung ausdrücklich nicht erfasst.

Wie lange gilt der 0-%-Sachbezug?

Für 2026 gilt weiterhin 0 % für reine E-Autos. Ab 2027 ist eine schrittweise Besteuerung geplant, aber noch nicht beschlossen — die konkreten Sätze stehen noch nicht fest. Im Zweifel solltest du die endgültige Regelung mit deiner Steuerberatung abklären.

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